KEIN LECK BLEIBT UNENTDECKT
 

Allgemeine Geschäfts-, Ausführungs- und Lieferbedingungen (AGB)


Gültig für Leckortungen, Hydranten- und Schieberwartung sowie den Verkauf von Geräten


TEIL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (FÜR ALLE RECHTSGESCHÄFTE)


1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Ausführungen und Lieferungen unseres Unternehmens.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Regiescheins/Arbeitsauftrags oder durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung zustande.


2. Zahlungsbedingungen und Verzug

  • Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (ohne Skonto) und spesenfrei zur Zahlung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen B2B-Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. verrechnet.
  • Der AG verpflichtet sich im Verzugsfall, alle entstehenden zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.


3. Haftungsbeschränkung

  • Wir haften – ausgenommen bei Personenschäden – nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruhen.
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie reine Vermögensschäden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen.


4. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens.
  • Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.
  • Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht an unserem Unternehmenssitz vereinbart.


TEIL II: BESONDERE AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN


1. Mitwirkungspflichten, Genehmigungen und Auflagen

  • Sämtliche erforderlichen behördlichen und privaten Genehmigungen (z. B. Zutrittsrechte für Privatgrundstücke/Betriebsgelände, Leitungseinbautenerhebungen, Zustimmungen der Straßenerhalter sowie Anträge nach § 90 StVO) sind vom AG rechtzeitig, vollständig und für uns kostenfrei einzuholen und bereitzustellen.
  • Geforderte behördliche Auflagen (z. B. Absperrmaßnahmen, Verkehrsumleitungen, Sicherungspersonal) sind vom AG auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung umzusetzen oder müssen bei uns gesondert kostenpflichtig beauftragt werden.



2. Witterungseinflüsse

  • Unvorhersehbare oder extreme Witterungsverhältnisse, welche die Durchführung der Arbeiten unmöglich machen oder mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbinden, berechtigen uns, die Arbeiten für die Dauer der Behinderung auszusetzen. Dadurch entstehender Steh- und Mehraufwand wird dem AG gesondert in Rechnung gestellt.



3. Technische Voraussetzungen, Einweisung und Zugänglichkeit 

  • Einweisung: Der AG hat vor Beginn der Arbeiten eine einmalige, umfassende Einweisung aller relevanten Anlagenteile, Gebäude und Leitungsabschnitte durch ein fachkundiges Organ (z. B. den zuständigen Wassermeister) kostenfrei durchzuführen.
  • Zugänglichkeit: Für die Durchführung von Messarbeiten muss dem Auftragnehmer (AN) uneingeschränkter Zutritt (24/7 – Tag und Nacht) zu allen betroffenen Bauwerken, Schächten und Anlagenteilen gewährt werden. Der AG stellt sicher, dass alle zu wartenden Hydranten, Schieber, Einbaugarnituren und Straßenkappen frei zugänglich, nicht überbaut, überparkt oder eingewachsen sind. Notwendige Freilegungs-, Reinigungs- oder Schachtarbeiten sind vorab vom AG durchzuführen oder werden nach Aufwand gesondert verrechnet.
  • Bedienung und Vorschäden: Die Betätigung von Armaturen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Für Schäden an Armaturen, Spindeln, Dichtungen oder Rohrnetzkomponenten, die aufgrund von Materialermüdung, Korrosion, mangelhafter Vorwartung oder Ablagerungen beim ordnungsgemäßen Bedienen (z. B. Festsitzen oder Abreißen alter Spindeln) entstehen, wird keine Haftung übernommen.



3.1 Besondere Bestimmungen für Spürgas- /Heliumleckortung

  • Vorbereitung der Leitungstrasse: Der Verlauf bzw. die Lage der zu ortenden Leitung ist vom AG vorab klar sichtbar im Gelände zu markieren (Toleranz max. ±1 Meter seitliche Abweichung). Drainagen, Dücker oder Richtungsänderungen sind vorab bekanntzugeben.
  • Voraussetzungen am Objekt: Im Pumpwerk/Einspeisepunkt muss ein passender Einfüllstutzen vorhanden sein. Die Leitung muss gemäß Prüfanforderung an beiden Enden druckdicht verschlossen und unmittelbar vor der Ortung vollständig mit Wasser befüllt sein. Ein leistungsfähiger Kompressor samt Bedienpersonal ist vom AG kostenlos bereitzustellen.
  • Aufgrund physikalischer Gesetze und Strömungsdynamiken kann eine vorhandene Leckage dazu führen, dass weitere, im selben System liegende (kleinere/nachgelagerte) Lecks verdeckt und nicht zeitgleich angezeigt werden. Für Folgelecks wird keine Haftung übernommen.



4. Ortungsgenauigkeit, Physikalische Grenzen & Haftungsausschluss

  • Die Ortung erfolgt nach dem Stand der Technik auf Basis der vom AG bereitgestellten Pläne. Für Verzögerungen, Fehlortungen oder Fehlschläge aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des AG übernehmen wir keine Haftung.
  • Haftungsausschluss bei Druckprüfung & Gaseinbringung: Für Schäden an bereits vorgeschädigten, korrodierten, mangelhaften, unzureichend befestigten oder unsachgemäß verlegten Rohrleitungsnetzen und Anlagenteilen, die während oder infolge des Druckaufbaus oder der Gaseinbringung entstehen (z. B. Rohrbruchausweitung, Aufplatzen von Leitungen, Lösen alter Verbindungen), ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  • Haftungsausschluss für Folgeschäden und Rohrbrüche im Rohrnetz: Bei der Überprüfung, Betätigung, Druckprüfung oder Spülung von Hydranten und Armaturen kommt es systembedingt zu Druckschwankungen, Fließgeschwindigkeitsänderungen und Druckstößen im angeschlossenen Leitungsnetz. Für Rohrbrüche, Leckagen, Materialschäden oder das Ablösen von Inkrustationen/Ablagerungen im nachfolgenden oder angrenzenden Rohrnetz, die während oder nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Überprüfung aufgrund des schlechten, altersschwachen oder mangelhaften Rohrnetzzustandes entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.



5. Zurückbehaltungsrecht

  • Bis zur vollständigen Begleichung aller geldwerten Forderungen aus dem Vertragsverhältnis stehen uns sämtliche Mess- und Ortungsprotokolle, Auswertungen sowie Aufzeichnungen unter Vorbehalt des Eigentums- und Zurückbehaltungsrechts zu.



6. Terminstornierung und Ausfallskosten

  • Wird ein vereinbarter Ausführungstermin seitens des AG abgesagt, verschoben oder können die Arbeiten aus Gründen, die im Einflussbereich des AG liegen, nicht durchgeführt werden, stellen wir folgende Ausfallspauschalen in Rechnung:


Stornierungszeitpunkt

Anfallende Kosten/Pönale

bis 3 Werktage vor Ausführungstermin

kostenfrei

2 Werktage bis 24 Stunden vor Ausführungstermin

30% des vereinbarten/geschätzten Auftragwertes

unter 24 Stunden vor Ausführungstermin oder vergebliche Anfahrt

80% des Auftragswertes zzgl. Anfahrts- & Vorbereitungskosten


TEIL III: BESONDERE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR GERÄTE

1. Preise und Transport

  • Alle Preise verstehen sich in Euro netto ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.
  • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur (Spedition, Paketdienst etc.) auf den AG/Käufer über (Holschuld).


2. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
  • Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist bis zur vollständigen Begleichung unzulässig. Bei Pfändungen durch Dritte ist der AG verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.


3. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  • Prüf- und Rügepflicht (B2B): Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen (§ 377 UGB) schriftlich detailliert zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  • Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe/Lieferung. Der Gewährleistungsanspruch wird nach unserer Wahl durch Reparatur, Austausch oder Preisminderung erfüllt.
  • Haftungsausschluss: Es besteht keine Gewährleistung oder Haftung für Schäden infolge normaler Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung, mangelhafter Wartung, Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen oder unbefugten Eingriffen am Gerät.


Stand August 2026


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